SERVICE & LEISTUNGEN

Neben dem Umgang mit unseren Patienten, die wir bestmöglich und nach höchsten Qualitätsstandards und aufgrund neuester Erkenntnisse behandeln, ist uns auch sehr wichtig, dass der Patient sich gut beraten fühlt. Abgesehen von der zahnmedizinischen Problematik sind auch eventuelle, finanzielle Fragen immer wieder Thema. Deswegen erhalten Sie von uns vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag und wir erklären Ihnen gerne, welchen Anteil Sie von Ihrer Versicherung zurückbekommen.

Die Frage nach Gewährleistung oder Garantie in der Zahnheilkunde fällt neben Kostenfragen ebenfalls recht häufig, was wir zum Anlass nehmen wollen, um direkt auf unserer Homepage darüber aufzuklären: In der Zahnheilkunde gibt es zwei verschiedene Fälle, wenn es um Garantie geht: Einerseits gibt es prothetische Arbeiten, das sind zum Beispiel Kronen, Zahnprothesen, Brücken und Implantate, andererseits werden die für den Patienten häufigeren Behandlungen aus dem Bereich der konservierenden Zahnheilkunde vorgenommen, die mit der Füllung des vormals kariösen Zahnes enden. 

Auf Füllungen gibt es eine Gewährleistung von 2 Jahren, auf prothetische Arbeiten sind 5 Jahre Gewährleistung zu geben. Das heißt, dass Sie, wenn Sie Ihre Füllung verloren haben, ohne dass es dafür einen erklärbaren Grund gibt (wie etwa einen Unfall oder Ähnliches), in den ersten 2 Jahren zu uns kommen können und Sie diese kostenlos von uns ersetzt bekommen, bei prothetischen Arbeiten gilt dies für die ersten 5 Jahre.

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